Das äußerst komplexe und umfangreiche Thema der Buchhaltung spielt in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Die Buchhaltung analysiert und dokumentiert alle Geschäftsvorfälle, sodass Einnahmen, Abschreibungen und Materialeinkäufe nachgewiesen und dem Finanzamt als Grundlage zur Besteuerung übermittelt werden können. Um Ihnen wieder mehr Freiraum in der Führung Ihres Unternehmens zu ermöglichen, übernehme ich diese Aufgabe gerne in meiner Kanzlei in Berlin.
Innerhalb der Buchhaltung unterscheidet man drei Teilbereiche, welche die Geschäftsvorfälle aus den jeweiligen Bereichen des Unternehmens aufzeigen. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden alle finanziellen Transaktionen aufgezeigt. Die Finanzbuchhaltung dient darüber hinaus als Grundstein für die Erstellung einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung gibt Aufschluss über alle offenen Forderungen gegenüber den Debitoren (den Kunden des Unternehmens) und auch über alle offenen Forderungen der Kreditoren (z.B. Lieferanten oder Dienstleister). Diese Art der Buchhaltung ist der Finanzbuchhaltung untergeordnet und gewährleistet eine reibungslose und pünktliche Begleichung aller offenen Rechnungen. So kommt es nicht zu störenden Mahngebühren und eventuellen Verzögerungen im Produktionsfluss. Bei der Anlagenbuchhaltung werden langlebige Vermögensgegenstände verwaltet. Langlebige Vermögensgegenstände sind dabei Sachanlagen, welche dem Betrieb dauerhaft nutzen. Dies können Grundstücke und Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Betriebsausstattungen und Werkzeuge oder auch Patente, Konzessionen und Lizenzen sein. Durch die Anlagenbuchhaltung werden Zu- und Abgänge des Anlagevermögens bewertet und die Buchung von Abschreibungen ermittelt.
Um die Buchhaltung eines Unternehmens mit all ihren Teilbereichen korrekt auszuführen, benötigt man Fachwissen und Expertise. Ich biete Ihnen in meiner Kanzlei in Berlinumfassende Unterstützung und eine individuelle Beratung. Kontaktieren Sie mich um weitere Informationen zu erhalten.